Wirkstoff:
Sonstige Bestandteile:Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
Weisse bis leicht gelbe, homogene Paste
Bei Kühen, mit nachgewiesener, subklinischer Mastitis kann ShutOut® zur Verminderung von Euterinfekten unter Aufsicht der Tierärztin/des Tierarztes in Kombination mit einem Antibiotika-haltigen Euterschutz eingesetzt werden.
Siehe Rubrik 4.7 «Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation».
Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung bei TierenVorsichtsmassnahmen vor der VerabreichungWie bei jeder intramammären Behandlung zum Zeitpunkt des Trockenstellens, sollten die Kühe regelmässig auf Anzeichen einer klinischen Mastitis beobachtet werden. Sollte sich in einem mit ShutOut® verschlossenen Euterviertel eine klinische Mastitis entwickeln, so ist das betroffene Viertel auszumelken, bevor eine geeignete Behandlung durchgeführt wird. Um das Risiko einer Kontamination herabzusetzen, den Injektor nicht in Wasser eintauchen. Den Injektor nur einmal verwenden. Es besteht die Notwendigkeit zu strikt aseptischen Arbeitstechniken, da dieses Tierarzneimittel keine antimikrobielle Wirksamkeit besitzt. Kühe mit nachgewiesener bakterieller Euterinfektion (subklinische Mastitis) müssen zusätzlich entweder vor dem Trockenstellen mit Antibiotika behandelt werden oder zusätzlich zu ShutOut® mit einem Antibiotika Euterschutz trockengestellt werden. Nach der Verabreichung von ShutOut® dürfen keine weiteren Präparate ins Euter injiziert werden. Vorsichtsmassnahmen nach dem Abkalben Es ist wichtig, die in Rubrik 4.9 (Absatz «Nach dem Abkalben») beschriebenen Schritte zur effektiven Entfernung des Zitzenversieglers und zur Minimierung von Rückständen in der Milch und in der Melkanlage zu befolgen. In gewissen Käsesorten können diese schwarze Flecken verursachen. Nach dem Abkalben den Zitzenversiegler von Hand ausmelken (vgl. Rubrik 4.9) und die ersten 8 Tage die Milch in separaten Melkkessel mit separatem Melkzeug melken (vgl. auch Rubrik 4.11). Ein Grossteil des Zitzenversieglers wird mit den ersten Milchstrahlen von Hand entfernt, jedoch können gelegentlich kleinere Mengen der Suspension auch Tage später noch als Flecken im Filter erkennbar hängenbleiben. In der Milch kann das Produkt durch die Textur von Mastitismilch unterschieden werden. Saubere Filter im Milchsystem können teilweise verhindern, dass Reste von Zitzenversieglern in die Leitungen gelangen. Die Melkanlage auf Rückstände kontrollieren, insbesondere Zitzenbecher, Melkaggregat, Filter und Reinigungsapparat. Bei sichtbaren Rückstanden im Melksystem entsprechende Teile der Melkanlage wie Zitzengummis austauschen und das System manuell reinigen. Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Anwenderin / den AnwenderDieses Produkt kann Haut- und Augenreizungen verursachen.Ein Kontakt mit Haut oder Augen soll vermieden werden. Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Bismuthsalzen sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden. Bei Haut- oder Augenkontakt den betroffenen Bereich gründlich mit Wasser abwaschen. Sollten nach der Anwendung Symptome auftreten unverzüglich eine Ärztin/einen Arzt zu Rate ziehen und die Fachinformation vorzeigen. Nach Gebrauch Hände waschen. Desinfektionstücher: Die Desinfektionstücher können aufgrund des Gehaltes von Isopropylalkohol Haut- und Augenreizungen verursachen. Vermeiden Sie Kontakt mit den Augen. Vermeiden Sie längeren Kontakt mit der Haut. Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Das Tragen von Handschuhen kann Hautreizungen vermeiden. Nach Gebrauch Hände waschen.
Keine bekannt. Falls Nebenwirkungen auftreten, insbesondere solche die in der Fachinformation Rubrik 4.6 nicht aufgeführt sind, melden Sie diese an vetvigilance@swissmedic.ch.
TrächtigkeitDa das Tierarzneimittel nach der intramammären Verabreichung nicht resorbiert wird, kann es bei trächtigen Tieren angewendet werden.LaktationShutOut® soll nicht während der Laktation verabreicht werden. Bei versehentlicher Verabreichung an laktierende Kühe kann eine geringgradige (bis 2-fache) Zellzahlerhöhung auftreten. In diesem Fall den Verschlusspfropf manuell ausmelken. Weitere Massnahmen sind nicht notwendig.
Siehe Rubrik 4.5 «Besondere Warnhinweise für die Anwendung».
ShutOut® allein:Bei Kühen, die gemäss untenstehenden Beurteilungskriterien frei von subklinischer Mastitis sind, kann ShutOut® beim Trockenstellen allein angewendet werden. Die Auswahl der zu behandelnden Kühe muss aufgrund folgender Beurteilungskriterien vorgenommen werden:Tests zum Nachweis einer subklinischen Mastitis (z.B. Schalmtest unter 200'000 Zellen/ml) und/oder eine bakteriologische Untersuchung der Milch sowie das Mastitisgeschehen und der Zellzahlverlauf der einzelnen Kuh in der zurückliegenden Laktation (siehe Rubrik 4.3 "Gegenanzeigen"). ShutOut® in Kombination mit einem Antibiotika-Euterschutz zur Therapie während der Trockenstellperiode:Kühe mit nachgewiesener bakterieller Euterinfektion (subklinische Mastitis) müssen zusätzlich entweder vor dem Trockenstellen mit Antibiotika behandelt werden oder zusätzlich zu ShutOut® mit einem Antibiotika Euterschutz trockengestellt werden.Dabei wird zuerst der Antibiotika Euterschutz in jedes Viertel verabreicht (Dosierung / Anwendung des entsprechenden Präparates beachten). Anschliessend wird nach erneuter Desinfektion der Zitzenkuppen ShutOut® in jedes Euterviertel eingebracht. Intramammäre Verabreichung:Nach dem Einbringen von ShutOut® die Zitzen oder das Euter nicht massieren!Um ein Infektionsrisiko nach der intramammären Verabreichung zu vermeiden, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Erreger über die Strichkanalöffnung eintreten. Unter kalten Bedingungen sollte das Tierarzneimittel in warmer Umgebung auf Raumtemperatur erwärmt werden, um die Instillation zu erleichtern. Anwendung
Nach dem Abkalben: Die Melkanlage darf nicht zur Entfernung des Zitzenversieglers verwendet werden! Die neugeborenen Kälber dürfen erst saugen, wenn der Pfropf vorgängig wie nachfolgend beschrieben entfernt wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Pfropf durch das Kalb nach oben ins Eutergewebe massiert wird. Folgende Schritte werden zur effektiven Entfernung des Zitzenversieglers und zur Minimierung von Rückständen in der Milch und in der Melkanlage empfohlen: 1. Um den Zitzenversiegler herauszumelken soll jede Zitze an der Basis abgeklemmt werden und der Inhalt inklusive Zitzenversiegler mit einer Bewegung nach unten ausgepresst werden. 2. Vor dem ersten MeIkvorgang soll jedes Viertel 10-12 Mal ausgepresst werden, um den Zitzenversiegler zu entfernen. Es ist solange von Hand auszumelken, bis keine sichtbaren Produktrückstände mehr in der Milch enthalten sind. 3. Vermeiden Sie, dass Rückstände von Zitzenversieglern in die Melkanlage gelangen. Während den ersten 8 Tagen nach dem Abkalben in separaten Melkkessel mit separatem Melkzeug melken. 4. Nach den ersten Melkvorgängen Zitzengummi, Melkzeug, Filter und Reinigungsautomaten auf Rückstände prüfen. Bei sichtbaren Produktrückständen, Zitzengummis wechseln und die Anlage manuell reinigen.
Essbare Gewebe: keine Milch: keine* *Entsprechend der Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP) Art.10 Abs. 1 Bst g ist das Inverkehrbringen von Milch in den ersten 8 Tagen p.p. (nach dem Abkalbern) verboten. Bei Anwendung in Kombination mit einem Antibiotika-Euterschutz ist die Wartezeit des Antibiotikums zu beachten.
ATCvet-Code: QG52X
In klinischen Studien zeigte sich, dass dadurch (im Vergleich zu Kühen, die ohne Euterschutz trockengestellt wurden) bei den mit einem Bismutnitrat-haltigen Präparat trockengestellten Kühen die Häufigkeit klinischer Euterentzündungen in der nachfolgenden Laktation reduziert wird.
Aluminii stearas Silica colloidalis anhydrica
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Packungsgrössen: Faltschachtel mit 24 Euterinjektoren und 24 alkoholischen Desinfektionstüchern (mit 63% Isopropylalkohol) Eimer mit 144 Euterinjektoren und 144 alkoholischen Desinfektionstüchern (mit 63% Isopropylalkohol) Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrössen in Verkehr gebracht.
Luzern
Swissmedic 68172 002 144 Euterinjektoren zu 4 g Abgabekategorie B: Abgabe auf tierärztliche Verschreibung
VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND / ODER DER ANWENDUNGNicht zutreffend.Dieser Text ist behördlich genehmigt.
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